Kurzinfos: (gültig ab WS 2024/25)

  • 50% Zuschuss
  • 50% zinsloses Darlehen (maximal bis 10.010,00 € zurückzuzahlen)
  • Gestaffelte Bedarfssätze von 534 €/Monat bis zu 1.088 €/Monat abhängig von der Wohnform und den Versicherungsbeiträgen.
  • BAföG Förderungshöchstdauer kann durch ein sog. Flexibilitätssemester überschritten werden. Es kann einmalig u.a. entweder im Bachelor- oder im Masterstudium beantragt werden.
  • Ein Fachrichtungswechsel ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn des 5. Fachsemesters möglich.
  • Anrechnungsfreier Verdienst von mtl. 556 € (sog. Minijob), außer bei einer Vergütung aus einem Pflicht-/freiwilligem Praktikum.
  • Einführung einer einmaligen Studienstarthilfe i.H.v. 1.000 € (Vollzuschuss für Studierende, die unter 25 Jahren sind, ihr erstes Studium aufnehmen und im Vormonat des Studienbeginns eine von 8 Sozialleistungen bezogen haben. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG Anspruch beantragt werden.
  • Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich

    Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch zu allen Themen rund ums BAföG!