Einzug

Wenn Sie an den Hochschulort ziehen, muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug der neue Wohnsitz (auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist) in einem der Bürgerbüros angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte.

Bayreuth, Coburg und Hof: Diese Städte erhalten durch das Studentenwerk automatisch die Wohnungsgeberbescheinigung.

Amberg und Weiden: Wohnungsgeberbescheinigungen werden mit dem Mietvertrag verschickt.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Apartments/Zimmer vorab zu besichtigen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, derzeitige MieterInnen direkt anzusprechen und zu fragen, ob Sie einen Blick in die Wohnung werfen dürfen.

  • Das Studentenwerk muss die Zimmer nahtlos vermieten, da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt. Außerdem hat der Vormieter/die Vormieterin die Miete bis zu seinem Vertragsablauf für den Wohnheimplatz bezahlt und kann diesen somit auch bis zum letzten Werktag vor Vertragsablauf nutzen.
  • Daher ist es nicht möglich, dass Sie den Schlüssel für Ihren Wohnheimplatz vor dem ersten Werktag Ihres Vertragsbeginns erhalten. Eine Ausgabe der Schlüssel ist grundsätzlich nicht an Wochenenden sowie Feiertagen möglich [siehe Schlüsselübergabe]. Wir bitten hierfür um Verständnis.
  • Auf Grund dieses nahtlosen Überganges besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Reparaturen, wie Malerarbeiten erst nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
  • Bei Einzug/Schlüsselausgabe erhalten Sie von uns eine Inventarliste, auf welcher Sie Schäden oder ähnliches, die bei Ihrem Einzug vorhanden sind, eintragen sollten.
  • Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb von zwei Tagen nach Einzug angezeigt werden, nach Auszug von Ihrer Kaution abgezogen werden.

Die Übergabe der Mietsache erfolgt in der Regel nur von Montag bis Freitag während der üblichen Dienststunden der Hausmeister.

Fällt der Vertragsbeginn auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Übergabe erst am darauffolgenden Werktag. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht insoweit nicht.

Zu Beginn des Wintersemesters finden bis zu hunderte Ein- und Auszüge innerhalb weniger Tage statt. Hier kann es während der Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen.

Tipp: Wer nicht unbedingt am Monatsersten einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich viel Stress.