Kündigung und Auszug

  • Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Auszugstermin mit ihrem Hausmeister – so vermeiden Sie Terminschwierigkeiten und Wartezeiten!
  • Räumen Sie Ihr Zimmer und reinigen Sie es gründlich zum Auszugstermin. Ihr Hausmeister kann Ihnen bei Bedarf mit geeigneten Materialien weiterhelfen.
  • Bitte schmeißen Sie nicht erst am Auszugstag nicht mehr benötige Dinge in den Haushaltsmüll – die Mülltonnen quellen dann über! Sperrmüll und Elektromüll zu entsorgen ist die Aufgabe des Mieters, nicht des Studentenwerks.
  • Vergessen Sie Ihr Fahrrad nicht
  • Denken Sie daran, einen Nachsendeauftrag für Ihre Post zu erteilen

Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, gemäß §4 AMB zurück. Die Kaution bzw. der nicht verrechnete Teil der Kaution wird auf ein vom Mieter zu benennendes Konto grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses überwiesen. Ein angemessener Betrag der Mietkaution wird für zu erwartende Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten.

Für Ihr Mietverhältnis gilt die Kündigungsfrist gemäß Ihres Mietvertrages. Weiteres erfahren Sie im §14 der Allgemeinen Mietbedienungen.