Leben im Wohnheim

Durch eine monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten werden diese abgegolten, z.B. Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird der Vorauszahlungsbetrag jedes Jahr geprüft und ggf. angepasst.

Unter https://www.greencampus.uni-bayreuth.de/de/carsharing/index.html finden Sie alle Informationen zum CarSharing an der Universität Bayreuth. Kommerzielle Angebote rund um den Campus Bayreuth finden Sie beispielsweise unter www.flinkster.de oder www.mazda-carsharing.de.

Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das Mietverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 6 Semester bzw. richtet sich nach den Höchstförderungsgrenzen beim BAföG. Mehr dazu in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen.

Einkaufsmöglichkeiten finden sich nur zum Teil in der Nähe unserer Wohnanlagen.

Wir empfehlen allen Mietern, sofern Sie nicht über Ihre Familie versichert sind, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Schäden passieren schneller als gedacht und können sehr teuer werden.

Das Studentenwerk Oberfranken beschäftigte eigene Hausmeister oder externe Servicepartner, um die Wohnanlagen in Stand zu halten. Hinweise oder Schadensmeldungen werden mit einer schriftlichen Störungsmeldung weitergegeben, in dringenden Fällen auch telefonisch.

Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen (zu den Fristen siehe §14 AMB oder Mietvertrag). Direkt nach Ihrem Auszug stellen Sie bitte einen neuen Wohnheimantrag. Im Aufnahme-Antrag unter „Weitere Antragsfelder“ markieren Sie bitte „Wiedereinzug“ und unter Hinweis vermerken Sie zusätzlich „Auslandsemester“ oder „Auslandspraktikum“. Fertig!

Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden!

Zimmerangebot annehmen

Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.

Unterschreiben Sie den Mietvertrag und schicken diesen vorab eingescannt über unser Webportal und parallel per Post an die Wohnheimverwaltung. Bitte beachten Sie die angegebene Frist.

Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen (zu den Fristen siehe §14 AMB oder Mietvertrag). Direkt nach Ihrem Auszug stellen Sie bitte einen neuen Wohnheimantrag. Im Aufnahme-Antrag unter „Weitere Antragsfelder“ markieren Sie bitte „Wiedereinzug“ und unter Hinweis vermerken Sie zusätzlich „Praktikum“. Fertig!

Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links kann Ihre Bewerbung nicht weiterbearbeitet werden!

Zimmerangebot annehmen

Sobald ein passendes Zimmer verfügbar ist, erhalten Sie von uns per E-Mail ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Bitte prüfen Sie stets alle E-Mail-Ordner (Spam, Unbekannt usw.) auf von uns eingegangene E-Mails.

Unterschreiben Sie den Mietvertrag und schicken diesen vorab eingescannt über unser Webportal und parallel per Post an die Wohnheimverwaltung. Bitte beachten Sie die angegebene Frist.

In allen Zimmern sind Internetanschlüsse vorhanden, die Bandbreiten, Konditionen und/oder Router variieren bei allen Wohnanlagen. Die Kosten sind fast immer in der Miete enthalten.

In den Wohnanlagen Adolph Kolping, Münchberg, Weiden Fischerberg und v.-Römer/Dammallee müssen die MieterInnen eigene Verträge abschließen.

Bei Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter / die Mieterin eine Kaution in Höhe von 220 - 470€ pro Wohnplatz, abhängig von der Wohnanlage, zu leisten. Kaution muss zu Mietbeginn überwiesen werden. Die Kaution wird nicht verzinst.

Um das Konto zu ändern, von dem Ihre Miete abgebucht wird, wenden Sie sich bitte an die Wohnheimverwaltung.

Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören überall Einbauküchen mit E-Herd (in den meisten WG’s mit Backofen) und Spüle. In den Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.

Jede Mieterin / Jeder Mieter ist für die Reinigung selbst verantwortlich. Sollten wegen mangelnder Hygiene o.ä. Sonderreinigungen durch externe Reinigungsfirmen notwendig sein, werden diese dem/der MieterIn bzw. den Mietern der jeweiligen Wohngemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.

Jede Mieterin / Jeder Mieter ist selbst dafür verantwortlich für ein gesundes Raumklima zu sorgen. Bitte beachten Sie auch die in den einzelnen Wohnanlagen geltenden Rahmenbedingungen (passive Lüftung, usw). Bei Schimmelbildung ist SOFORT der Hausmeister zu benachrichtigen. Manipulationen an den Lüftungsanlagen werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

Mehr Infos können Sie unserem Merkblatt zum sparsamen Umgang mit Energie entnehmen.

Gemäß §2.7 Allgemeine Mietbedingungen kann der Mieter eine Verlängerung des Mietvertrags beantragen. Verlängerungsgründe sind insbesondere:

  • ein unmittelbares Bevorstehen des ersten Staatsexamens, der Diplomprüfung, der Bachelor-oder Masterprüfung, der Anfertigung der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. der Zulassungsarbeit.
  • körperliche Behinderung oder eine so schwere Erkrankung, die zu einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer führt.

Anträge auf Verlängerung des Mietverhältnisses müssen in Textform gestellt werden.

Es gelten die Fristen für:

Bayreuth
bis 31.05. bei Ablauf des Mietvertrags zum 30.09. desselben Jahres bzw. bis 30.11. bei Ablauf des Mietvertrags zum 31.03. des Folgejahres.

Amberg, Coburg, Hof, Münchberg und Weiden
bis 30.04. bei Ablauf des Mietvertrags zum 31.08. desselben Jahres bzw. bis 31.10. bei Ablauf des Mietvertrags zum 28.02. des Folgejahres.

Es gelten die Bestimmungen der Abfallentsorger vor Ort. Bitte achten Sie auf Aushänge vor Ort zum Thema Mülltrennung. Mangelhafte Mülltrennung sorgt für höhere Entsorgungskosten, die alle Mieter des Wohnheimes bezahlen müssen.

Unsere Zimmer sind vollmöbliert mit:

  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch und Schreibtischstuhl
  • Bett mit Matratze oder Schlafliege

Details zu den einzelnen Ausstattungsmerkmalen entnehmen Sie bitte den Wohnheimbeschreibungen.

Parkplätze finden sich an allen Wohnanlagen, teils auf dem Gelände, teils in unmittelbarer Nähe. Und auch um ihre Fahrräder brauchen Sie sich an allen Wohnanlagen keine Sorgen zu machen: In allen Wohnanlagen können die Fahrräder angeschlossen werden.

Unsere Mieter sind selbst für die Reinigung Ihrer Zimmer/Apartments bzw. WG-Küche oder Badezimmer verantwortlich. Das Studentenwerk behält sich vor, bei Bedarf Sonderreinigungen durch eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen. Diese Kosten werden dem/der Mieterin verrechnet.

Im eigenen Zimmer ist das Rauchen nicht erwünscht. Dass Sie dabei Rücksicht auf Ihre MitbewohnerInnen bzw. NachbarInnen nehmen, ist selbstverständlich. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter, denn nicht nur alle Möbel, sondern auch die Wände und der Boden nehmen den Rauch auf und können nicht jedes Mal ausgetauscht werden.

Alle Zimmer sind mit Rauchwarnmeldern, z.T. zentral mit einer Brandmeldeanlage verbunden, ausgestattet. Jegliche Manipulation (Abbau, Abkleben, o.ä.) wird entsprechend geahndet und ggf. dadurch entstehende Schäden verrechnet. Bedienungsanleitungen zu den Rauchwarnmeldern finden Sie bei den Wohnheimbeschreibungen.

Bei Rauchentwicklung durch starkes Kochen/viele Kerzen/Shishas, o.ä. bitte kräftig und ausgiebig lüften! Fehlalarme können so verhindert werden. Sollte ein Feuerwehreinsatz durch Fehlverhalten ausgelöst werden, wird dieser weiterverrechnet!

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") müssen sich die Mieter selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten. Studierende, die BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich jedoch von den Gebühren befreien lassen.

Wenn in Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung ein Schaden aufgetaucht ist, melden Sie diesen einfach mit unserer Störungsmeldung schriftlich an den Hausmeister.

Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort. In einigen Wohnheimen sind externe Schlüsseldienste beauftragt, Ihnen zu helfen. Die Kosten dafür müssen direkt vor Ort bezahlt werden. Sollte der Mieter seinen Schlüssel verloren haben, sind die Kosten für die Nachbestellung und/oder Zylindertausch durch den Mieter zu tragen.

Sollten Sie in Ihrem Zimmer/Apartment Ungeziefer (z.B. Bettwanzen) feststellen, bitte SOFORT den Hausmeister benachrichtigen!

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG [Bonn]

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass  wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. 

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

 

 

Wenn Sie bereits MieterIn bei uns sind und in eine andere Wohnanlage oder eine andere Wohnform umziehen möchten, stellen Sie bitte online eine neue Bewerbung. Sie kommen dann auf die allgemeine Warteliste.

Eine Untervermietung der Zimmer und Apartments ist entsprechend den Allgemeinen Mietbedingungen längstens für 3 Monate gestattet und muss vorher bei der Wohnheimverwaltung angemeldet werden.

In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung des Studentenwerks Oberfranken.

Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und Trockengeräte zur Verfügung. Die Nutzung der Maschinen muss einzeln bezahlt werden. In den Wohnheimen wurden im Laufe der Zeit verschiedene Bezahlsysteme verbaut: Automaten mit Münzgeld oder Wertmarken und teilweise bargeldlos mit EC- und Kreditkarte.